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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18   

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https://dejure.org/2021,37125
LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18 (https://dejure.org/2021,37125)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2021 - L 4 AS 42/18 (https://dejure.org/2021,37125)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - L 4 AS 42/18 (https://dejure.org/2021,37125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40a S 1 SGB 2, § 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger wegen zu hoher Erstattungszahlungen des Rentenversicherungsträgers - fehlende Rechtsgrundlage - Erfüllungsfiktion - Bestehen eines Erstattungsanspruchs des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger wegen zu hoher Erstattungszahlungen des Rentenversicherungsträgers - fehlende Rechtsgrundlage - Erfüllungsfiktion - Bestehen eines Erstattungsanspruchs des ...

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger wegen zu hoher Erstattungszahlungen des Rentenversicherungsträgers - fehlende Rechtsgrundlage - Erfüllungsfiktion - Bestehen eines Erstattungsanspruchs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Er verweise auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 zum Aktenzeichen L 2 R 237/13, das bei gleicher Sachlage einen Zahlungsanspruch bejaht habe.

    Soweit der Kläger mit dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 29. April 2015, Az.: L 2 R 237/13, juris) der Auffassung sei, der Rentenversicherungsträger hätte nur einen geringeren Zahlbetrag an den Beklagten erstatten dürfen, müsse er sich an die DRV wenden.

    Dies sieht das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13, juris RN 31, 43, 46; ebenso für das Verhältnis zwischen SGB II- und SGB II-Leistungsträger: Bay. LSG, Urteil vom 15. Februar 2017, Az.: L 10 AL 163/16, juris RN 22 ff.) anders: Es meint, als sog. Sowieso-Leistungen seien auch Sozialleistungen anderer Leistungsträger zu berücksichtigen, die anstelle der SGB II-Leistungen hätten erbracht werden müssen, wenn der erstattungspflichtige Sozialleistungsträger (hier die DRV) rechtzeitig geleistet hätte.

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des bürgerlich-rechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl. nur m.w.N.: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, Az.: B 8 SO 23/07 R, juris).

    Hat die DRV (Teil-)Beträge zu Unrecht erstattet, ist sie von ihrer Leistungspflicht aus dem Rentenversicherungsverhältnis gegenüber dem Kläger nicht frei geworden und muss diese Beträge noch an ihn auskehren (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2017, Az.: L 19 AS 1917/16, juris RN 35-37).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Sollte, wovon der Kläger ausgeht, die DRV als Rentenversicherungsträger dem Beklagten einen zu hohen Betrag erstattet haben, müsste der Kläger dies, worauf bereits das SG zutreffend hingewiesen hat, gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen (vgl. BSG, Urteile vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 11/08 R, juris; zuvor: BSG, Urteil vom 22. Mai 2002, Az.: B 8 KN 11/00 R, SozR 3-2600 § 93 Nr. 12), weil dieser insoweit (d.h. hinsichtlich der "Zuvielzahlung") nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kläger frei geworden wäre.

    Denn auch das Bereicherungsrecht des BGB würde dem Kläger - entgegen seiner Auffassung - keinen Anspruch verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 11/08 R, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16

    Rechtsfolgen einer Rentenbewilligung; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Hat die DRV (Teil-)Beträge zu Unrecht erstattet, ist sie von ihrer Leistungspflicht aus dem Rentenversicherungsverhältnis gegenüber dem Kläger nicht frei geworden und muss diese Beträge noch an ihn auskehren (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2017, Az.: L 19 AS 1917/16, juris RN 35-37).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Auch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 23. August 2012, Az.: B 4 AS 169/11 R) verlange, dass Rentner, die rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhielten, nicht schlechter gestellt werden dürften als diejenigen, deren Rentenantrag zeitnah entsprochen werde.
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Sollte, wovon der Kläger ausgeht, die DRV als Rentenversicherungsträger dem Beklagten einen zu hohen Betrag erstattet haben, müsste der Kläger dies, worauf bereits das SG zutreffend hingewiesen hat, gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen (vgl. BSG, Urteile vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 11/08 R, juris; zuvor: BSG, Urteil vom 22. Mai 2002, Az.: B 8 KN 11/00 R, SozR 3-2600 § 93 Nr. 12), weil dieser insoweit (d.h. hinsichtlich der "Zuvielzahlung") nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kläger frei geworden wäre.
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16

    Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Dies sieht das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13, juris RN 31, 43, 46; ebenso für das Verhältnis zwischen SGB II- und SGB II-Leistungsträger: Bay. LSG, Urteil vom 15. Februar 2017, Az.: L 10 AL 163/16, juris RN 22 ff.) anders: Es meint, als sog. Sowieso-Leistungen seien auch Sozialleistungen anderer Leistungsträger zu berücksichtigen, die anstelle der SGB II-Leistungen hätten erbracht werden müssen, wenn der erstattungspflichtige Sozialleistungsträger (hier die DRV) rechtzeitig geleistet hätte.
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
    Sie sind nicht von der Rechtsposition des SGB II-Leistungsberechtigten abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 1. Dezember 1983, Az.: 4 RJ 91/82, BSGE 56, 69).
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